In einer zweiwöchigen kostenlosen Probezeit läßt sich ein Instrument oder Bogen oft noch nicht befriedigend kennenlernen. Damit Sie in Ruhe und in gewohnter Umgebung das Instrument besser verstehen, bieten wir auch eine Vermietung an. Der Mietsatz richtet sich nach dem Wert des Instrumentes.
Ebenso bieten wir Schüler- und Studenteninstrumente an. Sie können zwischen unterschiedlichen Qualitäten wählen – zwischen Instrumenten einfacherer Qualität und hochwertigen Neubauten.
Ein persönliches Gespräch ist auch bei einem Mietvertrag die beste Option, um Ihren Wünschen und Vorlieben gerecht zu werden.
Ein sicherer Versand von Instrumenten und Bögen ist nach Absprache möglich.
Sie erreichen uns unter folgenden Nummern:
– oder –
per Mail: christian.pabst@violini.org
Qualität A (Mindestmietpreis oder 1 % vom Wert des Instrumentes) | Qualität B | |
mtl. (ohne Versicherung) | mtl. (inkl. Versicherung) | |
Violine | ab 75,00 € | 24,00 € |
Barockvioline | ab 75,00 € | 24,00 € |
Viola | ab 78,00 € | 26,00 € |
Barockviola | ab 78,00 € | 26,00 € |
Cello | ab 95,00 € | 42,00 € |
Barockcello | ab 95,00 € | 42,00 € |
Viola da Gamba (Tenor) | ab 95,00 € | 42,00 € |
Instrumente: Sie können Instrumente unterschiedlicher Qualitätsstufen mieten. Sonderwünsche können gerne erfragt werden. Die Instrumente der Qualitätsstufe B sind mit Bogen und Etui versehen.
Mietdauer: Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate. Nach dieser Frist können Sie den Mietvertrag ohne weitere Kündigungsfrist beenden.
Zahlung: Ich bitte um einen monatlichen Zahlungsmodus.
Kauf: Bei einem späteren Kauf des Instrumentes wird die schon gezahlte Miete bis zu max. einem Jahr gutgeschrieben.
Service: Klangeinstellungen nach Ihren Wünschen sind jederzeit möglich. Das Instrument wird einmal pro Jahr kostenlos in meiner Werkstatt überprüft und gepflegt. Der Umfang richtet sich nach dem Wert des Instrumentes. Darin enthalten sind keine Materialpreise.
Versicherung: Die Instrumente sind versichert. Ausgenommen sind Lackschäden und leichtfertiger Umgang bzw. Nutzung durch Dritte. Die Instrumente der Qualität A werden nach Absprache versichert.
Stand: 16.01.2024